| |
|
| 1. |
Angebot und Abschluß |
| 1.1. |
Unsere Angebote sind, soweit wir nichts anderes schriftlich zusichern, unverbindlich und freibleibend. |
| 1.2. |
Unsere Artikel unterliegen den übliche Toleranzen bei Maß, Gewicht und
Farbe. Von uns zur Verfügung gestellte Muster zeigen nur unverbindlich die
durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Farbangaben gelten als annähernd.
Die endgültige Ausführung erfolgt nach den verfügbaren Herstellerfarben.
Haftkraftangaben sind Laborwerte, die unter Idealbedingungen ermittelt wurden.
Praxiswerte können entsprechend den vorliegenden Bedingungen erheblich
abweichen. Offensichtliche Fehler ( Kommafehler ) und Fehler, die bei gehöriger
Sorgfalt dem Besteller aufgefallen wären, müssen wir nicht gegen uns gelten
lassen. |
| 1.3. |
Wenn wir nach Angaben des Kunden Sonderartikel herstellen, ist dieser allein
dafür verantwortlich, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für den Fall
entsprechender Inanspruchnahme stellt er uns von allen Ansprüchen Dritter und
uns daraus erwachsener Kosten frei. |
| 1.4. |
Unsere Angebote über anteilige Werkzeug-, Klischee-, Film- und Einrichtungskosten
sind Kostenschätzungen. Die endgültige Berechnung erfolgt unter
Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes. |
| 1.5. |
Wir sind berechtigt fertigungsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis 10 % der
Bestellung gegen übliche Berechnung zu liefern. Der Mindestbestellwert ist Euro
25,00. |
| 1.6. |
Ohne anderslautende Vereinbarung organisiert MagnaC den Warenversand und
die Transportversicherung zu den Standardbedingungen des jeweiligen
Transporteurs auf Kosten des Kunden. Wir treten jedoch in Vorlage und weisen
die Kosten als separate Position in unseren Rechnungen aus. |
| 1.7. |
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die zur Ausführung der
Versendung bestimmte Person über. |
| 1.8. |
MagnaC nimmt frei Haus angelieferte Transportverpackungen der eigenen
Produkte zur Wiederverwendung oder Entsorgung zurück. Andere Forderungen,
und Rechnungskürzungen zur Finanzierung der Verpackungsentsorgung sind
ausgeschlossen. |
| 2. |
Lieferzeit und -möglichkeit |
| 2.1. |
Die Lieferfrist gilt nur als annähernd und unverbindlich vereinbart. Sie beginnt mit
dem Tag, dessen Datum unsere Auftragsbestätigung trägt, nicht jedoch vor
Klärung aller Einzelheiten der Vertragsdurchführung. |
| 2.2. |
Teilleistungen sind zulässig, wobei jede als besonderes Geschäft gilt. |
| 2.3. |
Fälle von höherer Gewalt und Ereignisse, die sich trotz gehöriger Sorgfalt unserer
Planung und unserer Beeinflussung entziehen, und die unsere Tätigkeit wesentlich
erschweren, oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferzeit ohne
Verzugsfolgen um die Dauer der Behinderung zu verlängern, oder im Falle der
Unmöglichkeit der Lieferung vom Vertrage zurückzutreten. |
| 2.4. |
Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn unser Zulieferer uns nicht richtig oder
nicht rechtzeitig beliefert. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet. |
| 2.5. |
Sind wir unseren Lieferpflichten nicht, oder nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Besteller uns schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. |
| 3. |
Lieferungen ins Ausland |
| 3.1. |
Bei Lieferungen ins Ausland berechnen wir unter Euro 100,- Warenwert, Euro 10,-
zum Ausgleich der Geldtransfergebühren. |
| 3.2. |
Aufträge ins nicht europäische Ausland wickeln wir nach Vorauskasse ab. |
| 3.3. |
Die Beziehungen zwischen den Kunden und uns richten sich ausschließlich nach
deutschem Recht. |
| 4. |
Preise, Zahlungsbedingungen |
| 4.1. |
Die Preise in unserem Katalog sowie in anderen Werbematerialien sind Richtpreise
ab Werk, unverpackt. Maßgeblich sind die Endsummen in unseren
Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, die alle Kosten, auch
Fracht und Verpackung beinhalten. Siehe auch Ziff. 1.6. |
| 4.2. |
Unsere Rechnungen an Kunden in Deutschland sind sofort fällig und innerhalb
von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, oder innerhalb von 30
Tagen netto, ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen. 31 Tage nach Rechnungsdatum
tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. Rechnungen an Kunden im
Ausland müssen ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
beglichen werden. |
| 4.3. |
Wechsel nehmen wir nicht an. |
| 4.4. |
Ist der Kunde in Zahlungsverzug dürfen wir unbeschadet anderer Rechte
Verzugszinsen berechnen. |
| 4.5. |
Ist der Kunde Verbraucher gelten Verzugszinsen von 7 % als vereinbart. |
| 4.6. |
Bei Unternehmern gelten Verzugszinsen in Höhe von 10% als vereinbart. |
| 4.7. |
Mit Gegenforderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese unstrittig
oder rechtskräftig festgestellt sind. |
| 4.8. |
Entstehen nach Vertragsabschluß unserer Ansicht nach Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit unseres Kunden, ( z.B. wegen
Zahlungsrückstand oder –verzug) oder werden uns diese erst dann bekannt, so
sind wir berechtigt Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und
vom Kunden Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. |
| 5. |
Gewährleistung, Mängelrügen |
| 5.1. |
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel und Mängel, die bei sorgfältiger
Untersuchung erkennbar sind, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der
Ware am Bestimmungsort schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige.
Die Mängelanzeige muss vor der Nutzung, Weiterverarbeitung oder
Weiterleitung der Ware an Dritte erfolgen. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, sowie für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. |
| 5.2. |
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der
Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt
hat. ( Ziff. 5.1. ) |
| 5.3. |
Ist der Käufer Unternehmer leisten wir bei unstrittiger fristgerechter Mängelrüge
für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Fehlmengen dürfen wir nachliefern. |
| 5.4. |
Ist der Käufer Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist
2 Jahre ab Ablieferung der Sache. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden kein Rücktrittsrecht zu. |
| 5.5. |
Wählt der Kunde wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, beschränkt sich dieser
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. |
| 5.6. |
Alle Mängelansprüche verfallen bei einer Weigerung des Kunden, uns die
Möglichkeit der Nachprüfung des Mangels zu verschaffen, insbesondere wenn er
nicht nach unserem Ermessen die gesamte Ware oder eine Teilmenge daraus
unverzüglich zur Verfügung stellt oder zurücksendet. |
| 5.7. |
Die Rücksendung beanstandeter Waren darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
Die Versandkosten werden von uns getragen, wenn die Mängelrüge berechtigt
ist. |
| 5.8. |
Jede Haftung unsererseits entfällt, wenn bei der Weiterverarbeitung oder Verwendung
unsere Anwendungs- und Gebrauchrichtlinien nicht beachtet werden. |
| 5.9. |
Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die ausdrückliche Vereinbarung bestimmter
Eigenschaften. Als vereinbart gelten Eigenschaften, die als solche in unseren
Angeboten bezeichnet sind und in den Auftragsbestätigungen ausdrücklich
bestätigt wurden. Angaben in unserem Katalog oder in anderen Werbeschriften,
sowie mündliche Angaben unseres Personals haben ausschließlich Informationscharakter.
Wir sichern die Verwendbarkeit unserer Produkte für den Anwendungsfall
unseres Kunden nicht zu. Selbst zugesicherte Eigenschaften entbinden
unseren Kunden nicht, die Verwendbarkeit unseres Produktes für seinen spezifischen
Anwendungsfall sorgfältig zu prüfen. Im Zweifelsfall ist vor der Verwendung
Beratung durch unsere Experten in Anspruch zu nehmen. |
| 5.10. |
Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere der Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober
Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und Erfüllungsgehilfen
sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des
Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter-
nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Von
diesem Haftungsausschluss unberührt bleiben die Ansprüche des Kunden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahr-
lässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. |
| 5.11. |
Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer über den ordnungsgemäßen
Gebrauch der Produkte und über die Gefahren bei Nichtbeachtung aufzuklären.
Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, ist er verpflichtet alle Ansprüche ,
besondere Schadensersatzforderungen gegen uns abzuwenden und uns hiervon
freizustellen. |
| 6. |
Rücksendungen nicht beanstandeter Ware |
| 6.1. |
Rücksendungen ohne vorherige Verständigung können wir nicht annehmen.
Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen sowie nicht mehr verkaufsfähige Waren
sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Rücksendungen sind frei Haus anzuliefern.
Die von der Angebotserstellung, über die Auftragsabwicklung, Kontrolle
und Wiedereinlagerung entstandenen Kosten berechnen wir pauschal mit Euro 25,-
pro Rücksendung. |
| 7. |
Eigentumsvorbehalt |
| 7.1. |
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. |
| 7.2. |
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern oder weiterzuverarbeiten. Jede Verpfändung
oder Sicherheitsverfügung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter ist ohne unsere
Zustimmung ausgeschlossen. |
| 8. |
Gerichtsstand |
| 8.1. |
Erfüllungsort ist 73240 Wendlingen. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist 72662
Nürtingen. |
| 8.2. |
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen sind so zu
treffen, dass der wirtschaftlich gewollte Zweck erfüllt wird. |